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Dieser Artikel erschien erstmals im Gemeindebrief September/Oktober 2002 S. 8 - 9

Zum Verhältnis von Juden und Christen nach Röm 9-11

Thesen aus dem Arbeitskreis Bibel und Theologie
  1. Die Freiheit Gottes und seines Handelns steht über allem menschlichen Handeln. Diese Glaubenstatsache wird sowohl von Juden als auch Christen uneingeschränkt bejaht. Das verbindet sie über alle Gegensätze und Unterschiede hinweg. Diese Freiheit Gottes, die sich auch darin zeigt, den Menschen aufgrund seiner Werke verwerfen und aufgrund seines Glaubens rechtfertigen zu können, wird durch das Evangelium von Jesus Christus, wie es der Apostel Paulus verstanden hat, nicht nur nicht angetastet, sondern als neuschaffende, den Menschen mit Gott versöhnende Macht seines Erbarmens überhaupt erst zur Geltung gebracht.
  2. Trotz aller Vermeidung übertriebener Schärfen in der Beurteilung des Judentums (wie wir sie bei der Behandlung des Galaterbriefs erlebt haben), konnte jedoch Paulus das Judentum nicht ganz von Schuld freisprechen, weil es das "Gesetz der Gerechtigkeit" verfehlt hat, indem es Jesus Christus den Glauben verweigerte (Röm 9, 30 - 11, 10).
  3. Andererseits legte sich Paulus eine bemerkenswerte Zurückhaltung hinsichtlich seiner Kritik an Israel auf (Röm 11, 11f.). Die Erwählung Israels (11, 2. 28) durch Gott macht Israel zwar nicht unangreifbar, aber eine leichtfertige Aburteilung des Verhaltens von Juden gegenüber Jesus ist dadurch unmöglich. Wenn Gott so gehandelt hat, dass Israel im ganzen Jesus Christus den Glauben verweigert hat oder gar (wegen des Gesetzes) verweigern musste, so muss dies in Ratschlüssen (11, 33ff.) Gottes begründet sein, die jetzt noch unbekannt sind. Jedenfalls ist für Paulus klar, dass Gott aufgrund seiner Erwählung nur die Rettung Israels wollen kann (Röm 11, 26).
  4. Dies ändert nichts daran (V. 28f.), dass die Ablehnung der paulinischen Rechtfertigungsbotschaft durch die überwiegende Mehrheit der Juden, denen Paulus das Evangelium von Jesus Christus genauso leidenschaftlich wie den Heiden verkündigt hat, aus seiner Sicht ein gegen Gott gerichteter Akt ist. Daran mag ein falsches Verständnis des Gesetzes mitschuldig sein. Jedenfalls offenbart das Versagen einer bestimmten Form von Gesetzesfrömmigkeit gegenüber Jesus Christus, dass das Heil nicht durch das Gesetz und die Werke des Gesetzes garantiert ist. Darum ist Christus zugleich als das Ende des Gesetzes bezeichnet worden. Über ihn hinaus ist das Gesetz heilsgeschichtlich gesprochen nicht mehr notwendig, weil es in Christus sein Ziel gefunden hat. Ein vom Glauben an Gottes unverfügbare Macht und Herrlichkeit (9, 4) bestimmtes Beachten und Befolgen des Gesetzes sollte freilich davor bewahrt sein, es weiterhin für menschliche Kasuistik (10, 6f.) zu missbrauchen. Ein als "Erzieher" (Gal 3, 24) auf Christus hin verstandenes und eingesetztes Gesetz (wie umgekehrt Christus als Erfüller und Vollender des Gesetzes verstanden werden muss) kann eine Brücke zwischen Judentum und Christentum sein.
  5. Durch den Glauben Abrahams hält Gott an Israel fest, weil er die Segnung Israels und der Völker in und durch Abraham nicht aufzuheben gewillt ist.
  6. Das Christusgeschehen macht also die Erwählung Israels nicht rückgängig, sondern diese gehört (zusammen mit dem Glauben Abrahams und dem Gesetz) zu seinen natürlichen heilsgeschichtlichen Voraussetzungen.
  7. Deshalb muss man, wenn man sich in dieser Frage von Röm 9-11 (und 7, 4) leiten lässt, den in der traditionellen evangelischen Theologie für unüberbrückbar gehaltenen Gegensatz von Gesetzeswerken und Christusglaube heute stärker relativieren. Denn wenn Paulus die eschatologische Heilstatsache des Christusglaubens auf einer Linie mit den durch Abraham, den Sinai-Bund und die Thora (das Gesetz) gegebenen Gnadengaben Gottes sieht, dann kann doch ein solcher Gegensatz nur ein relativer sein: D.h. prinzipiell muss da kein Gegensatz bestehen, wenn der jüdische Glaube im Sinne des Vertrauens auf Gottes Führung sich nicht gegen Jesus Christus als der entscheidenden Gnadengabe Gottes für die ganze Welt (einschließlich Israels) verschließt.
  8. Deshalb muss Paulus auch nicht mehr (wie noch im Galaterbrief) jüdischen Glauben und jüdische Lebenspraxis grundsätzlich in Frage stellen. Seine Rechtfertigungslehre in der Fassung des Römerbriefs zwingt ihn nicht zu antijüdischer Profilierung.
  9. So kann als die bestimmende theologische Position des Apostels Paulus bezeichnet werden, dass das Christentum nicht seine Verankerung im Judentum des Glaubens verlieren darf (vgl. Röm 11, 16-18; 15, 27), so dass Urteile wie dasjenige des berühmten protestantischen Theologen Adolf v. Harnack, dass es eigentlich heute (zu Beginn des 20. Jahrhunderts) unverständlich sei, dass das AT als grundlegende Glaubensurkunde der Christenheit beibehalten wurde, von Paulus her völlig unakzeptabel sind.
  10. Ja, kann man nach allem was bisher ausgeführt wurde, sicher behaupten, dass Judentum und Christentum zwei völlig getrennte Religionen sind? Muss nicht vielmehr behauptet werden, dass es im Christentum um die Wahrheit des alttestamentlichen Gottes geht, nämlich darum, wie allein Gottes 1. Gebot in dieser Welt zur Wahrheit gebracht wird, nämlich als das Gebot, das uns sowohl zur Gottesliebe als auch zur Nächstenliebe (über alle Grenzen hinweg) verpflichtet und dass dies Gebot einzig durch den gekreuzigten und auferstandenen Christus Jesus (10, 9) erfüllt wurde und nur im Glauben an ihn (10, 10) auch von uns erfüllt werden kann?
  11. Von daher ist es falsch zu behaupten, dass unser Glaube an Jesus Christus mit dem Judentum nichts mehr zu tun hätte und erst recht nicht, dass wir es bekämpfen dürften. Zumindest müssen wir ihm mit Respekt und Toleranz begegnen, wenn wir uns nicht unserer eigenen Glaubensgrundlagen berauben wollen. Gott allein wird einen Weg finden, wie er sein (jüdisches) Volk in die Nachfolge Jesu Christi führen kann. Das setzt nicht nur die Treue Israels zu Gott voraus, sondern auch unsere Treue zu dem in Jesus Christus aller Welt angebotenen Heil.

Pfarrer Wolfgang Massalsky, 28. 8. 2002

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